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   VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 87-IV-15   

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https://dejure.org/2015,38305
VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 87-IV-15 (https://dejure.org/2015,38305)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2015 - 87-IV-15 (https://dejure.org/2015,38305)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 87-IV-15 (https://dejure.org/2015,38305)
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  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 87-IV-15
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 87-IV-15
    Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 3-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 87-IV-15
    Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 60-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 87-IV-15
    Ebenso wenig ergeben sich irgendwelche Anhaltspunkte für eine willkürliche Rechtsanwendung dadurch, dass das Verwaltungsgericht die Klageanträge zu 1 bis 4 bei der Kostenquotelung als gleichwertig angesehen und dem Klageantrag zu 5 keine kostenrechtliche Relevanz beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 60-IV-15).
  • OVG Sachsen, 24.11.2014 - 1 B 251/14

    Kindertagespflege; Kindertageseinrichtung, Betreuungsplatz, Wunsch- und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 87-IV-15
    Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit den Anträgen zu 1, 2 und 3 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die anteiligen Kosten der Beschwerdeführerin auferlegt hat.
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 87-IV-15
    Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 ïEUR Vf. 114-IV-14; st. Rspr.).
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